Der Verein will Waisenkindern und Kindern, deren Familien sich nicht selbst um sie kümmern können, ein sicheres und fröhliches Zuhause geben. Die Kinder aus dem Bezirk Junin in Peru werden mit Liebe und Zuwendung betreut und erzogen. Sie gehen zur Schule, werden gefördert und bekommen eine solide Grundlage für ein gesichertes und glückliches Leben mit auf ihren Weg. Die Kinder leben in einem eigens für diesen Zweck umgebauten Kinderheim, in dem sie durch geeignetes Personal versorgt werden.
Wir werden die Kinder mit viel Liebe und Zeit erziehen und alles dafür tun, sie gut auf das Erwachsenenleben vorzubereiten.
Ab wann du eine Spendenbescheinigung brauchst, um deine Spende gegenüber dem Finanzamt nachzuweisen, ist ganz davon abhängig, wie viel du spendest. Die Nachweisgrenze liegt seit dem 1.1.2021 bei 300 Euro. Das heißt, dass für Spenden und Mitgliedsbeiträge unter 300 Euro ein vereinfachter Nachweis gegenüber dem Finanzamt reicht. Als vereinfachter Nachweis gilt: ein einfacher Kontoauszug, eine Buchungsbestätigung der Überweisung oder ein Einzahlungsbeleg.
Vereinfachter Nachweis (Kontoauszug, Buchungsbestätigung der Überweisung oder Einzahlungsbeleg) genügt, um Spende beim Finanzamt geltend zu machen.
In der Regel versenden Organisationen die Spendenbescheinigungen nach erfolgreichem Spendeneingang automatisch – entweder ein paar Wochen nach Tätigung deiner Spende, oft auch zu Beginn des neuen Kalenderjahres. Aber auch hier gelten Unterschiede: Da erst bei Spenden ab 300 Euro eine Spendenbescheinigung als Nachweis erforderlich ist, verzichten viele Organisation auf die Ausstellung von Spendenbescheinigungen unter der Nachweisgrenze, um ökologisch und kostensparend vorzugehen und den Verwaltungsaufwand gering zu halten.