ANJ Kinderhilfe e.V.
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Ab wann du eine Spendenbescheinigung brauchst, um deine Spende gegenüber dem Finanzamt nachzuweisen, ist ganz davon abhängig, wie viel du spendest. Die Nachweisgrenze liegt seit dem 1.1.2021 bei 300 Euro. Das heißt, dass für Spenden und Mitgliedsbeiträge unter 300 Euro ein vereinfachter Nachweis gegenüber dem Finanzamt reicht. Als vereinfachter Nachweis gilt: ein einfacher Kontoauszug, eine Buchungsbestätigung der Überweisung oder ein Einzahlungsbeleg.
Vereinfachter Nachweis (Kontoauszug, Buchungsbestätigung der Überweisung oder Einzahlungsbeleg) genügt, um Spende beim Finanzamt geltend zu machen.
In der Regel versenden Organisationen die Spendenbescheinigungen nach erfolgreichem Spendeneingang automatisch – entweder ein paar Wochen nach Tätigung deiner Spende, oft auch zu Beginn des neuen Kalenderjahres. Aber auch hier gelten Unterschiede: Da erst bei Spenden ab 300 Euro eine Spendenbescheinigung als Nachweis erforderlich ist, verzichten viele Organisation auf die Ausstellung von Spendenbescheinigungen unter der Nachweisgrenze, um ökologisch und kostensparend vorzugehen und den Verwaltungsaufwand gering zu halten.