Der Verein will Waisenkinder aus dem Bezirk Junin in Peru finanziell unterstützen. Die Unterstützung erfolgt vor Ort durch Führung, Errichtung und Unterhalt entsprechender Einrichtungen. Die Waisenkinder werden dort untergebracht und durch geeignetes Personal versorgt. Auch eine regelmäßige ärztliche Versorgung ist vorgesehen. Durch Stellung von Schulmaterial und die Überwachung des Schulbesuches wird gewährleistet, dass den betreuten Kindern eine vernünftige Schulausbildung zukommt und somit eine solide Grundlage für Ihr späteres Leben geschaffen wird. Wir werden die Kinder mit viel Liebe und Zeit erziehen und alles versuchen, sie gut auf das Leben vorzubereiten.
Sie ist auf der Straße aufgewachsen und musste für ihr Essen betteln. Auch sie war unterernährt, als sie zu uns kam. In der Zwischenzeit ist sie ein fröhliches Mädchen geworden, die sich sehr gut an unserer Gemeinschaft angepasst hat.
Sie wurde im Alter von 16 Monaten, ganz verwahrlost, in einem Laufstall, bei einer Verwandten gefunden. Sie war unterernährt und konnte zu diesem Zeitpunkt noch nicht alleine stehen. Sie war das erste Kind in unserem Haus und hat sich jetzt sehr gut entwickelt.
Sie ist die Kleinste in unserer Gemeinschaft. Im Oktober 2006 hat man sie, als Säugling in Lumpen gewickelt, auf der Straße gefunden. Nachdem keine Angehörigen ausfindig gemacht werden konnten, ist sie, krank und von Flöhen befallen, bei uns abgegeben worden. In der Zwischenzeit ist Lucia ein fröhliches Mädchen geworden, die schnell von Ihren Geschwistern lernt.
Auch Nery wurde nach dem Tod ihrer Eltern zu einer Tante geschickt. Dort hatte sie nicht die Möglichkeit in eine Schule zu gehen, sondern musste den Haushalt führen. Seitdem sie bei uns ist macht sie große Fortschritte und kann schon recht gut lesen und schreiben.
Ab wann du eine Spendenbescheinigung brauchst, um deine Spende gegenüber dem Finanzamt nachzuweisen, ist ganz davon abhängig, wie viel du spendest. Die Nachweisgrenze liegt seit dem 1.1.2021 bei 300 Euro. Das heißt, dass für Spenden und Mitgliedsbeiträge unter 300 Euro ein vereinfachter Nachweis gegenüber dem Finanzamt reicht. Als vereinfachter Nachweis gilt: ein einfacher Kontoauszug, eine Buchungsbestätigung der Überweisung oder ein Einzahlungsbeleg.
Vereinfachter Nachweis (Kontoauszug, Buchungsbestätigung der Überweisung oder Einzahlungsbeleg) genügt, um Spende beim Finanzamt geltend zu machen.
In der Regel versenden Organisationen die Spendenbescheinigungen nach erfolgreichem Spendeneingang automatisch – entweder ein paar Wochen nach Tätigung deiner Spende, oft auch zu Beginn des neuen Kalenderjahres. Aber auch hier gelten Unterschiede: Da erst bei Spenden ab 300 Euro eine Spendenbescheinigung als Nachweis erforderlich ist, verzichten viele Organisation auf die Ausstellung von Spendenbescheinigungen unter der Nachweisgrenze, um ökologisch und kostensparend vorzugehen und den Verwaltungsaufwand gering zu halten.